Eigenheim vor Elternunterhalt sicher
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- Veröffentlicht: Freitag, 30. August 2013 13:47
Selbstgenutztes Wohneigentum der Kinder ist Schonvermögen
Bei der Bemessung der Unterhaltspflicht der Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern bleibt die angemessene und von den Kindern selbst bewohnte Immobilie unberücksichtigt. Auf diesen Beschluss des BGH weist der Eigentümerverband Haus & Grund hin. „Immobilieneigentümer haben endlich die Sicherheit, dass sie ihr Eigenheim nicht verkaufen müssen, wenn ihre Eltern das Pflegeheim nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können.