Aus fremden Kassen lässt sich bald noch besser prassen

Wir kritisieren das neue Wohnungseigentumsgesetz:

Aus fremden Kassen lässt sich bald noch besser prassen

Wessen Interessen vertritt eigentlich die Bundesregierung, dass sie ein solches Wohnungseigentumsgesetz im Kabinett beschließt? Die der Wohnungseigentümer wohl bestimmt nicht, werden doch ihre Rechte mit dem neuen Gesetz erheblich beschnitten.

Es war schon immer so, fremdes Geld gibt sich leichter aus als das eigene. Dagegen helfen nur Kontrolle und Sanktionen derjenigen, die das bezahlen müssen und die sollen jetzt ausgebremst werden.
Schon seit Jahren beobachten wir, wie nicht wenige Verwalter längst ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgen, statt die ihrer Schützlinge, die Wohnungseigentümer. Das zahlt sich schließlich aus durch allerlei Zuwendungen, auch wenn es nur Präsente zu Weihnachten sind, die Firmen ihnen als Dank für Aufträge überreichen.

Nicht selten stehen in den Wohnungseigentümergemeinschaften zwei Interessenlager gegenüber: die selbst nutzenden Eigentümer, die auf Ordnung, Sauberkeit und Kosten achten, und die Kapitalanleger, die meist alles dem Verwalter überlassen und der die Selbstnutzer als Übel betrachtet.
Dabei haben es die Verwalter in der Hand, beide Lager zu versöhnen. Nicht selten ist aber das Gegenteil der Fall. Da werden unsaubere Abrechnungen mit Hilfe der Stimmen der Kapitalanleger vom Verwalter quasi durchgewunken zum eigenen Vorteil.

Der Qualifikationsnachweis macht aus einem eigennützigen Verwalter noch lange keinen guten, wie der IVD (Immobilienverband Deutschland e.V.) uns Glauben machen will. Die Qualifikation verbessert eben gerade nicht den Charakter, vielmehr nur das seriöse Mäntelchen drumherum.

Schon jetzt besteht nach dem bisherigen Wohnungseigentumsgesetz eine Diskrepanz zwischen Verwalter und Wohnungseigentümern. Und diese soll nun nach dem Willen des Gesetzgebers noch vergrößert werden!

Der Schutz des Eigentums erfordert eher das Gegenteil: eine Stärkung der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist schließlich keine GmbH, in der die Gesellschafter gegenüber dem Geschäftsführer ganz andere Möglichkeiten haben.

Wohnungseigentümergemeinschaften dürfen nicht der Gefahr ausgesetzt werden, zum Selbstbedienungsladen für Verwalter zu werden!

Sicher, die Mehrzahl der Verwalter mag seriös sein und ihren Wohnungseigentümern dienen. Wenn alle so wären, bräuchten wir kein Gesetz. Da es aber nicht so ist, müssen die Wohnungseigentümer vor schwarzen Schafen geschützt werden. Wir lehnen in großen Teilen den neuen Gesetzentwurf ab, da er das Wohnungseigentum erheblich entwertet!

Christian Rietschel
Vorsitzender
Haus & Grund Dresden e.V.