Frist 31. März: Grundsteuererlass für Vermieter möglich
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 16. März 2022 09:57
Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Entsprechende Anträge für das Jahr 2021 können bis 31. März gestellt werden.